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Berliner Senat: Mietensteuer ist nicht verfassungskonform umsetzbar

Berliner Senat: Mietensteuer ist nicht verfassungskonform umsetzbar

Die Idee einer sogenannten Mietensteuer ist nach Einschätzung des Berliner Senats nicht umsetzbar, da man nach einer entsprechenden Prüfung keine Möglichkeit sehe, „eine Sonderabgabe zur Abschöpfung hoher Mieten verfassungskonform auszugestalten“. Das geht aus der Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auf eine parlamentarische Anfrage hervor. Zur Begründung verweist die Behörde auf eine Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, derzufolge die Bundesländer keine Gesetzgebungskompetenz für eine etwaige Mietensteuer haben. Dieser Rechtsauffassung schließe sich der Senat an. Darüber hinaus sei das Konzept einer progressiven Mietensteuer auch verwaltungstechnisch nicht umsetzbar, weder im Hinblick auf die Erhebung sämtlicher Wohnwertmerkmale als Basis für die Ermittlung der konkreten ortsüblichen Vergleichsmiete noch bei der Einzelprüfung von etwa 1,67 Millionen Berliner Mietwohnungen auf eine eventuelle Steuerpflicht.

Die Idee einer Mietensteuer hatte das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) im Herbst 2021 vorgeschlagen und als interessante Alternative zu der von einem Volksentscheid wenige Wochen zuvor geforderten Enteignung großer Immobilienkonzerne bezeichnet. Dabei hatte das DIW argumentiert, die Einnahmen aus der Mietensteuer könne Berlin in Mietsenkungen für 100.000 Wohnungen oder Neubauten von 7.500 Wohnungen investieren, um den Berliner Wohnungsmarkt zu entspannen und die Mieten für alle zu senken.

„Es ist erfreulich, dass der Senat sich beim Thema Mietensteuer nicht ein weiteres Mal einen rechtlich fragwürdigen Weg eingeschlagen hat, der wohl – wie bereits beim gescheiterten Mietendeckel – spätestens vor dem Bundesverfassungsgericht korrigiert worden wäre“, sagt Jacopo Mingazzini, Vorstand von The Grounds, die Ergebnisse der Analyse. „Abgesehen von den rechtlichen Problemen suggeriert der Vorschlag des DIW auch, dass es an finanziellen Mitteln für den Wohnungsbau in Berlin fehle. Das ist jedoch definitiv nicht der Fall, denn es gibt genügend bauwillige Investoren. Die erheblichen Defizite beim Wohnungsneubau in den zurückliegenden Jahren waren nicht durch mangelndes Investitionskapital, sondern vielmehr durch langwierige Baugenehmigungsverfahren, zu geringe Ausweisung von Bauland und eine durchschnittliche Dauer von acht Jahren bis zur Rechtskraft eines neuen Bebauungsplanes bedingt. Wenn Politik und Verwaltung ihre Kräfte auf die Lösung dieser Probleme statt auf weitere untaugliche Markteingriffe konzentrieren würden, wäre dem Berliner Wohnungsmarkt und den zahlreichen Wohnungssuchenden wirklich geholfen.“