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Was bedeuten die Pläne der Ampel-Koalition für die Immobilienwirtschaft?

Nachdem SPD, Grüne und FDP ihren Koalitionsvertrag vorgelegt haben, ist nun auch einigermaßen absehbar, was die Pläne der künftigen Bundesregierung für die Immobilienwirtschaft in Deutschland bedeuten. Zunächst einmal setzt sich die Ampel-Koalition ambitionierte Neubau-Ziele. Jährlich sollen in Deutschland 400.000 neue Wohnungen entstehen, davon jeweils 100.000 öffentlich geförderte. Zugleich sollen die für den sozialen Wohnungsbau eingesetzten Bundesmittel erhöht werden. Um den steigenden Kosten im Wohnungsbau entgegenzuwirken, setzten die Koalitionäre auf serielles Bauen, Digitalisierung, Entbürokratisierung und Standardisierung. Eine geplante Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) soll die Grundlage für die Ausweisung zusätzlicher Bauflächen sowie für die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren schaffen.

Speziell im Hinblick auf den Wohnungsmarkt ist ein „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ vorgesehen. Die Baukostensenkungskommission soll ihre Arbeit auch in der neuen Legislaturperiode weiter fortsetzen. Zudem beabsichtigt die künftige Bundesregierung die Einführung einer neuen Wohngemeinnützigkeit mit steuerlicher Förderung und Investitionszulagen. Wie die drei Koalitionsparteien bereits zuvor in ihrem Sondierungspapier angekündigt hatten, soll es den Bundesländern künftig möglich sein, den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum durch eine flexiblere Gestaltung der Grunderwerbsteuer zu erleichtern, beispielsweise durch einen Freibetrag. Im Gegenzug sollen „steuerliche Schlupflöcher“ beim Immobilienerwerb durch Unternehmen im Zuge von Share Deals geschlossen werden. Lineare Abschreibungen im Wohnungsbau sollen demnächst in Höhe von drei Prozent pro Jahr möglich sein, während es bislang nur zwei Prozent waren.

Mit Blick auf den Klimaschutz im Gebäudebereich ist ein neues Förderprogramm für den Wohnungsbau geplant, das 2022 aufgelegt werden soll. Vom 1. Januar 2025 an sollen dann alle neuen Heizungen mit einem mindestens 65-prozentigen Anteil erneuerbarer Energien betrieben werden. Darüber hinaus soll ab 1. Juni 2022 ein Stufenmodell mit Gebäudeenergieklassen eingeführt werden; dieses soll die Umlage des CO2-Preises regeln. Falls dies nicht gelingen sollte, ist vorgesehen, erhöhte Kosten durch den CO2-Preis hälftig zwischen Vermieter und Mieter zu teilen.

Die Mietpreisbremse will die neue Bundesregierung bis 2029 verlängern; die Kappungsgrenze für bestehende Mietverhältnisse soll auf elf Prozent in drei Jahren reduziert werden. Als Basis für die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete mithilfe von Mietspiegeln sollen künftig die Mietverträge der letzten sieben Jahre dienen. Zum ersten Mal seit 1998 soll es wieder ein eigenständiges Bauministerium geben, das von der SPD geführt werden wird.

„Der Koalitionsvertrag enthält einige Punkte, die aus Sicht der Immobilienwirtschaft durchaus positiv zu bewerten sind. Dass das Thema Bauen der Koalition nach mehr als 20 Jahren wieder ein eigenes Ressort wert ist, ist ein sehr gutes Signal“, sagt Jacopo Mingazzini, Vorstand von The Grounds. „Dasselbe gilt für die Absicht, das Bauen zu beschleunigen und zu entbürokratisieren. Besser wäre es natürlich gewesen, kontraproduktive Markteingriffe wie die Mietpreisbremse abzuschaffen und stattdessen alle Kraft in die Realisierung der ambitionierten Neubauziele zu investieren. Bei der Grunderwerbsteuer bleibt zu hoffen, dass die Bundesländer ihre neuen Spielräume zugunsten potenzieller Erwerber von Wohneigentum nutzen werden.“