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SPD und Grüne verschärfen Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse

SPD und Grüne verschärfen Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse

Die aus SPD und Grünen bestehende Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse beschlossen, über den in dieser Woche zahlreiche Medien berichten. Dieser Entwurf stellt zum einen eine deutliche Verschärfung des ursprünglichen Entwurfs dar, den der damalige Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) im Oktober vorgelegt hatte. Zugleich fehlen wesentliche Neuerungen, die in Buschmanns Entwurf enthalten waren.

Die Immobilien Zeitung schreibt dazu unter anderem, nach den Plänen des Bundeskabinetts sollten künftig Neubauten nur noch ab Baujahr 2019 von der Mietpreisbremse ausgenommen sein, während dies bisher für Neubauten ab Baujahr 2014 galt. Ein weiterer Unterschied zum vorherigen Gesetzentwurf betrifft die Laufzeit. Statt bis Ende 2028 soll die Verlängerung der Mietpreisbremse nun bis Ende 2029 gelten.

Weggefallen sind dagegen die von Buschmann vorgeschlagenen höheren Anforderungen an die Anwendung der Mietpreisbremse durch die Bundeländer und Kommunen. Laut Buschmanns Gesetzentwurf vom Oktober 2024 hätten Landesregierungen künftig vor einer wiederholten Anwendung der Mietpreisbremse erläutern müssen, mit welchen Maßnahmen sie der angespannten Wohnungsmarktlage in den betreffenden Gebieten entgegengewirkt haben und weshalb sie die erneute Anwendung der Mietpreisbremse dennoch für notwendig halten. Buschmann hatte in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass er damit sicherstellen wolle, dass die Verlängerung der Mietpreisbremse einer verfassungsgerichtlichen Kontrolle standhalte.

Der Immobilien Zeitung zufolge ist es jedoch fraglich, ob der Gesetzentwurf von SPD und Grünen noch vor der nächsten Bundestagswahl vom Bundestag beschlossen wird. Die FDP und bislang auch die Mehrheit der Abgeordneten von CDU und CSU seien dagegen. Während der Deutsche Städtetag, der Mieterbund und die Gewerkschaften auf eine schnelle Verabschiedung des Gesetzes drängten, reagierten immobilienwirtschaftliche Verbände ablehnend auf den verschärften Gesetzentwurf, da dieser die Probleme am Markt nicht löse. „Die geänderte Version des Gesetzentwurfs ist letztlich ein Eingeständnis des Scheiterns staatlicher Akteure bei ihren Wohnungsmarkteingriffen. Denn welchen Grund sollte es geben, die von Marco Buschmann als Voraussetzung für die Verlängerung der Mietpreisbremse geforderte und im Sinne der Transparenz sehr zu begrüßende Darlegung eigener Maßnahmen der Länder und Kommunen zur Entspannung der Wohnungsmärkte nun doch nicht einzuführen? Der einzige plausible Grund ist, dass man dann wohl unzureichende Anstrengungen jenseits von Restriktionen wie der Mietpreisbremse eingestehen müsste“, sagt Jacopo Mingazzini, Vorstand von The Grounds. „Der jetzige Bundesjustizminister Volker Wissing hat der von SPD und Grünen beschlossenen neuen Version des Gesetzentwurfs einen ,Sprechzettel für den Regierungssprecher‘ vorangestellt, in dem es heißt, die Mietpreisbremse habe in ihrem Geltungsbereich ,den Mietanstieg zumindest moderat verlangsamt‘ und ein künftiger schnellerer Anstieg der Wiedervermietungsmieten nach einem Auslaufen der Mietpreisbremse, könnte unter Umständen auch zu einer beschleunigten Verdrängung von Menschen mit niedrigeren Einkommen aus Wohngebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt führen‘. Wer beispielsweise den Berliner Mietwohnungsmarkt kennt, weiß, dass es hier in den zurückliegenden Jahren mit die stärksten Mietsteigerungen in ganz Deutschland gab, und dass Wohnungssuchende zunehmend aus der Stadt verdrängt werden, weil es schlicht und einfach keine freien Wohnungen mehr gibt. Bei dem von SPD und Grünen eingeschlagenen Kurs wird sich an diesen Missständen auch künftig nichts ändern können, denn die einzige Lösung wäre deutlich mehr Wohnungsneubau