Mehrere Medien berichteten in dieser Woche über die Aufstockung der vom Bund bereitgestellten Mittel für die Städtebauförderung. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hatte in einer Pressemitteilung vom 18. November 2025 darüber informiert, dass Bundesbauministerin Verena Hubertz die Verwaltungsvereinbarung zur Städtebauförderung für die Jahre 2026 und 2027 unterzeichnet und den Gegenzeichnungsprozess durch die Länder eingeleitet habe. Mit der Verwaltungsvereinbarung werde von Bund und Ländern die rechtliche Basis für eine verlässliche Förderung in den Jahren 2026 und 2027 geschaffen und den Kommunen somit die notwendige Planungssicherheit garantiert.
Für 2026 sei eine Aufstockung der vom Bund für die städtebauliche Entwicklung bereitgestellten Mittel auf erstmals eine Milliarde Euro vorgesehen. Dies entspreche im Vergleich zu 2025 einer Erhöhung um 210 Millionen Euro. Bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode beabsichtige die Bundesregierung eine weitere Erhöhung auf insgesamt 1,58 Milliarden Euro und setze damit ein klares Signal für eine nachhaltige und zukunftsfähige Entwicklung der Städte und Gemeinden in Deutschland.
Neben der Erhöhung der Fördermittel sehe die neue Verwaltungsvereinbarung auch Verbesserungen in der Umsetzung der Förderprogramme vor. Dazu gehörten beispielsweise der Abbau bürokratischer Hürden sowie vereinfachte, flexibler gestaltete Planungs- und Nachweisvorgaben. Dies solle den Städten und Gemeinden ein schnelleres und zielgerichteteres Reagieren auf aktuelle Herausforderungen ermöglichen.
„Dass für Städte und Gemeinden für die kommenden beiden Jahre Planungssicherheit beim Thema Städtebauförderung geschaffen wird, ist ein positives Signal. Mindestens ebenso wichtig sind aber gezielte Maßnahmen zur Stimulierung des Wohnungsneubaus in Deutschland. Mit dem sogenannten Bau-Turbo wurden dafür zwar wichtige Impulse gesetzt, aber letztlich kommt es auf die konkrete Umsetzung in der Verwaltungspraxis der Kommunen an“, sagt Jacopo Mingazzini, Vorstand von The Grounds. „Wenn die Möglichkeiten zur Entbürokratisierung und zur Beschleunigung von Bauvorhaben vor Ort nicht konsequent genutzt werden, laufen die grundsätzlich positiven Lösungsansätze auf Bundesebene ins Leere.“