Der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) sieht ungeachtet der zuletzt wieder steigenden Baugenehmigungszahlen weiteren Handlungsbedarf im Bereich der Politik und plädiert in diesem Zusammenhang für eine Orientierung an bestimmten Regelungen des kürzlich von der Bundesregierung beschlossenen Infrastruktur-Zukunftsgesetzes (InfZuG). Damit reagierte der Branchenverband auf die am 18. Dezember 2025 vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Daten zu den Baugenehmigungen, die eine Fortsetzung des positiven Trends der letzten Monate erkennen ließen.
Mit insgesamt 19.900 genehmigten Wohnungen sei im Oktober ein Anstieg um 6,8 Prozent gegenüber dem entsprechenden Vorjahresmonat zu verzeichnen gewesen. Von Januar bis Oktober 2025 wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamts insgesamt 159.200 Wohnungen in neu zu errichtenden Gebäuden genehmigt, was im Vorjahresvergleich einem Zuwachs von 19.600 Wohnungen oder 14 Prozent entspricht. Als positiv hebt der ZIA hervor, dass davon 104.100 Wohnungen auf Mehrfamilienhäuser entfielen, womit sich in diesem besonders relevanten Wohnungsmarktsegment ein ebenfalls deutlicher Anstieg um 12.100 Einheiten oder 13,2 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres ergab.
ZIA-Hauptgeschäftsführerin Aygül Özkan sagte dazu: „Die aktuellen Zahlen sind ein gutes Zeichen für die Branche. Nach dem Bau-Turbo und der Wiederaufnahme der EH55-Förderung gilt es nun, den Reformkurs konsequent fortzusetzen.“ Um weitere Erleichterungen im Wohnungsbau zu schaffen, sind aus Sicht des ZIA eine zügige Novellierung des Baugesetzbuchs (BauGB) sowie eine klare politische Entscheidung für den Gebäudetyp E erforderlich. Dieser müsse zu einem Basisstandard und als ‘neues Normal’ für den Wohnungsbau etabliert werden, dann auf diesem Weg ließe sich schnell und verlässlich bezahlbarer Wohnraum schaffen.
Mit dem jüngst im Kabinett beschlossenen Infrastruktur-Zukunftsgesetz (InfZuG) habe die Bundesregierung einen wichtigen Schritt getan, um Planungs- und Genehmigungsverfahren für Verkehrsprojekte zu modernisieren. Zahlreiche der dort verankerten Ansätze seien auch für den Wohnungsbau dringend notwendig. Dazu gehörten neben der Straffung von Gerichtsverfahren durch die Präklusionsregelung und dem Wegfall der aufschiebenden Wirkung auch die Reduzierung der Umweltverträglichkeitsprüfung auf das europarechtliche Mindestmaß, die Flexibilisierung von Kompensationsregelungen sowie die vollständige Digitalisierung der Verwaltungsverfahren nach dem Prinzip „digital only“. Özkan betonte, die im Infrastruktur-Zukunftsgesetz vorgesehenen Maßnahmen griffen zentrale Forderungen des ZIA wie weniger Bürokratie, schnellere Verfahren und mehr Planungssicherheit auf. Diese Regelungen sollten nicht allein für Verkehrsinfrastruktur, sondern müssten auch für den Wohnungsneubau gelten, da hier oft dieselben Planungs- und Genehmigungshemmnisse bestünden.
Jacopo Mingazzini, Vorstand von The Grounds, kommentiert die Vorschläge: „Bisher tendierte man in Deutschland oft dazu, bürokratische Regelungen aus einem Bereich auf den anderen übertragen. Es ist an der Zeit, den umgekehrten Weg zu gehen. Maßnahmen, mit denen sich Planungs- und Genehmigungsverfahren im Infrastrukturbereich entschlacken und beschleunigen lassen, sollten nach Möglichkeit sinngemäß auch beim Bauen umgesetzt werden.“