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Bundestagswahlprogramm 2021: Was sagen CDU/CSU zum Immobilienmarkt?

Nach aktuellen Umfragen hat die CDU zusammen mit der CSU die Chance, bei der Bundestagswahl im September 2021 stärkste Partei zu werden und damit den Bundeskanzler zu stellen. Vor diesem Hintergrund sind die Passagen mit Immobilienmarktbezug im CDU/CSU-Wahlprogramm für die Immobilienwirtschaft ebenso wie für private Eigentümer, potenzielle Käufer von Wohneigentum sowie Mieter von besonderem Interesse. Einige der wichtigsten Ziele aus dem Wahlprogramm sprach der Kanzlerkandidat der Union, Armin Laschet, in der vergangenen Woche auch auf dem vom Zentralen Immobilienausschuss e. V. (ZIA) alljährlich ausgerichteten Tag der Immobilienwirtschaft an.

Ein wesentliches Ziel der Unionsparteien ist es, Familien den Weg zum Eigenheim zu erleichtern, beispielsweise durch Tilgungs- und Zinszuschüsse für Familien sowie durch eine Verlängerung des Baukindergeldes. Zudem soll es den Bundesländern ermöglicht werden, Immobilienkäufern einen Grunderwerbsteuer-Freibetrag von 250.000 Euro für jeden Erwachsenen und von 100.000 Euro für jedes Kind zu gewähren, sofern sie zum ersten Mal selbstgenutzten Wohnraum erwerben.

In den vielen Großstädten mit Wohnraummangel setzen CDU und CSU vor allem auf mehr, schnelleren, modernen und bezahlbaren Neubau, denn ausreichender Wohnraum sei der beste Mieterschutz. Dagegen werden fragwürdige und ungeeignete Eingriffe wie der Mietendeckel abgelehnt. Insgesamt sollen bis 2025 über 1,5 Millionen neue Wohnungen geschaffen werden. Um Investitionen in den Neubau von Mietwohnungen zu stimulieren, sollen die aktuell befristeten Abschreibungsmöglichkeiten verlängert werden, sodass diejenigen, die neue Mietwohnungen errichten, auch nach 2021 weiterhin fünf Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten zusätzlich von der Steuer absetzen können.

Ein weiteres Ziel ist die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Hierzu soll zum einen die Zahl der Bauvorschriften deutlich verringert werden. Zum anderen streben die Unionsparteien an, dass Bauanträge für Wohnimmobilien innerhalb von zwei Monaten nach vollständiger Einreichung der erforderlichen Unterlagen abschließend bearbeitet sind. Ist das nicht der Fall, soll der Antrag als grundsätzlich genehmigt gelten.

Zu den weiteren baupolitischen Zielen der Union gehören die Stärkung des Umlandes der Großstädte durch eine moderne Grundversorgung und gute Verkehrsanbindung, die Verwendung umweltfreundlicher Baustoffe, eine flexible Ausweisung von Bauland bei geringem Flächenverbrauch sowie barrierefreies Bauen, die Förderung des sozialen Wohnungsbaus sowie regelmäßige Anpassungen des Wohngeldes. Zudem sollen Nachverdichtungspotenziale durch Aufstockung von Gebäuden, An- und Ausbauten beziehungsweise Überbauung von Supermärkten und Parkplätzen genutzt und Brachflächen entwickelt werden. Mit Blick auf die Erreichung der Klimaziele sollen energetische Sanierungen weiter gefördert und Mieter vor finanzieller Überlastung geschützt werden.

Insgesamt betrachtet, enthält das Wahlprogramm der Unionsparteien somit eine Reihe von Zielen, die aus Sicht von Mietern, Eigentümern und Immobilienunternehmen wünschenswert sind, allerdings auch nicht leicht umsetzbar sein werden. Viel wird davon abhängen, ob es der Union nach der Wahl möglich ist, ein Bündnis mit Koalitionspartnern zu schmieden, die ähnliche Vorstellungen haben. Die größte programmatische Schnittmenge dürfte sich dabei mit der FDP ergeben. Vor allem aber bedarf es auch eines entsprechenden Engagements auf Ebene der Länder, etwa wenn es darum geht, bürokratische und kostentreibende Bauvorschriften zu entschlacken und zu verschlanken.