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Rot-rot-grüner Senat kassiert nächste Niederlage mit seiner Wohnungspolitik

Neben dem „Berliner Mietendeckel“ waren das exzessive Ausweisen von sogenannten Milieuschutzgebieten und im Zusammenhang damit die Nutzung von Vorkaufsrechten durch die Berliner Bezirke ein weiteres Markenzeichen der Wohnungspolitik des rot-rot-grünen Senats in Berlin, die – ungeachtet einer nach wie vor sehr hohen Wohnungsnachfrage und eines völlig unzureichenden Wohnungsangebotes – im Endeffekt zu einem spürbaren Rückgang der Wohnungsbauaktivitäten in der Bundeshauptstadt geführt hat. Gut ein halbes Jahr nachdem das Bundesverfassungsgericht den „Berliner Mietendeckel“ für verfassungswidrig und das entsprechende Berliner Gesetz für nichtig erklärt hat, hat Rot-Rot-Grün nun auch bei seinem zweiten wohnungspolitischen „Leuchtturmprojekt“ eine vernichtende Niederlage kassiert: Mit einem Grundsatzurteil vom 9. November 2021 hat das Bundesverwaltungsgericht die bisherige Praxis des Landes Berlin im Hinblick auf die Vorkaufsrechte in sozialen Erhaltungsgebieten für rechtswidrig erklärt.

Bislang sind zwar nur die Leitsätze und noch nicht das gesamte Urteil inklusive der Begründung veröffentlicht, doch steht bereits fest, dass die obersten Verwaltungsrichter Deutschlands entschieden haben, dass das Vorkaufsrecht für Grundstücke in sogenannten Milieuschutzgebieten nicht allein auf Basis der bloßen Annahme ausgeübt werden dürfe, der Käufer werde in Zukunft eventuell Nutzungsabsichten verfolgen, die gegen die Ziele des Milieuschutzgebietes verstoßen könnten.

„Mit seiner Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht in einer für den Berliner Wohnungsmarkt wichtigen Frage eindeutige Klarheit geschaffen. Es ist sehr erfreulich, dass Berliner Bezirksverwaltungen künftig nicht mehr allein deshalb mit der Ausübung von Vorkaufsrechten in den Immobilienmarkt eingreifen können, weil sie potenziellen Immobilienkäufern bestimmte Absichten unterstellen“, sagt Jacopo Mingazzini, Vorstand von The Grounds. „Bedauerlich ist nur, dass es dafür erst eines Rechtsstreites über mehrere Instanzen bedurfte. Hätten rot-rot-grüne Kommunalpolitiker in Berlin sich von vornherein auf das Ziel des Neubaus von dringend benötigten Wohnungen fokussiert, statt ihre Energien auf zwei letztlich rechtswidrige Projekte wie den Mietendeckel und die massive Nutzung von Vorkaufsrechten zu verschwenden, wäre den wohnungssuchenden Berlinerinnen und Berlinern wesentlich mehr geholfen.“