
Die Ergebnisse der Sondierungsgespräche von CDU/CSU und SPD nach der Bundestagswahl sind in dieser Woche Thema zahlreicher Medienberichte. Unter den für die Immobilienwirtschaft relevanten Themen finden sich einige Punkte, die bereits bei der vorherigen Bundesregierung auf der Agenda standen, aber bislang nicht oder nur ansatzweise umgesetzt wurden. Dazu gehören beispielsweise die Beschleunigung von Verfahren, die Vereinfachung von Standards und die Einführung des Gebäudetyps E.
Zum Thema Wohnen haben sich die potenziellen Koalitionspartner darauf verständigt, die Bauwirtschaft ankurbeln und das Wohnen für alle „bezahlbar, verfügbar und umweltverträglich gestalten“ zu wollen. Dabei wolle man gleichermaßen auf Anreize und Innovationsoffenheit setzen und sehe „alle Wohnformen, ob Eigentum oder Mietwohnung,“ als gleichwertig an. Die Mietpreisbremse soll zunächst für weitere zwei Jahre verlängert werden. Außerdem heißt es im Sondierungspapier: „Zur Stabilisierung des Wohnungsmarktes wird der soziale Wohnungsbau als wesentlicher Bestandteil der Wohnraumversorgung ausgebaut.“
Zur Finanzierung von Investitionen, beispielsweise in den Bereichen Venture Capital, Wohnungsbau und Energieinfrastruktur, wollen Union und SPD „im Zusammenspiel von öffentlichen Garantien (z. B. KfW) und privatem Kapital Investitionsfonds auflegen“. Weiter sollen „sofort nach Regierungsübernahme spürbare Anreize für unternehmerische Investitionen in Deutschland“ gesetzt werden, die im Sondierungspapier allerdings nicht näher konkretisiert werden. Zum Thema Unternehmensbesteuerung heißt es: „Wir steigen in der kommenden Legislaturperiode in eine Unternehmenssteuerreform ein.“ Überbordende Bürokratie solle zum Beispiel durch Abschaffung von Berichts-, Dokumentations- und Statistikpflichten reduziert werden.
„Es ist klar, dass ein Sondierungspapier noch kein Koalitionsvertrag und erst recht kein Gesetzentwurf zu irgendeinem Thema sein kann. Dennoch wären einige konkretere Aussagen wünschenswert gewesen, die über reine Absichtserklärungen hinausgehen. So sagt es relativ wenig aus, in der kommenden Legislaturperiode in eine Unternehmenssteuerreform ‚einsteigen‘ oder ‚Anreize für unternehmerische Investitionen‘ setzen zu wollen. Und zur Art der geplanten Stimuli für den Wohnungsneubau hätte man sich aus Sicht unserer Branche auch einen Hinweis gewünscht, welche Rolle dabei steuerlichen Anreizen, Fördermitteln oder anderen Instrumenten zukommen soll“, sagt Jacopo Mingazzini, Vorstand von The Grounds. „Wichtig ist in jedem Fall, dass schnell verlässliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, auf die Unternehmen ihre Planungen aufbauen können. Zudem müssen schnellstmöglich die Regelungen zur Beschleunigung und Vereinfachung des Bauens umgesetzt werden, die bereits von der Ampel-Koalition angekündigt wurden, wie etwa der Gebäudetyp E.“