
Mehrere Medien berichten in den vergangenen Tagen über die Initiative von Bundesbauministerin Verena Hubertz zur Beschleunigung der Bauleitplanung und den Wohnungsbaus sowie den in diesem Zusammenhang vorgelegten Entwurf für eine Reform des Baugesetzbuches. Die Immobilien Zeitung berichtete am 28. Mai 2025, die Bundesbauministerin habe ihren Ankündigungen schnell Taten folgen lassen und einen Gesetzentwurf vorgelegt. Der Entwurf für den sogenannten Bauturbo beinhalte Erleichterungen für den Wohnungsneubau analog zu den Bauten für Geflüchtete und für den Wohnungsbau im beplanten und unbeplanten Innenbereich. Dieser Teil war ursprünglich von der vorherigen Bundesregierung bei ihrer BauGB-Novelle ausgeklammert worden, um ihn schneller beschließen zu können, doch wurde dies dann wegen des vorzeitigen Endes der Ampelkoalition nicht mehr realisiert.
In einer Meldung von Thomas Daily hieß es dazu am 2. Juni 2025, die Bundesbauministerin habe ihre Absichten zur Beschleunigung der Bauleitplanung konkretisiert und dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ gesagt: „Wir wollen eine Abweichung vom Verfahren möglich machen und auf zwei Monate verkürzen.“ Dabei habe die Ministerin moniert, dass es aktuell in einer durchschnittlichen Stadt etwa fünf Jahre dauere, bis ein Bebauungsplan vorliegt. Mit der nun geplanten Reform des Baugesetzbuchs solle ein § 246e eingeführt werden, der es Kommunen ermöglicht, kürzere Verfahren für den Wohnungsbau zu nutzen. Dabei gehe es nicht nur um Neubau, sondern auch um Nachverdichtung. Zudem wolle die Ministerin auch beim Umweltschutz mehr Tempo. Man müsse diesen zwar prinzipiell immer mitdenken, doch dürfe „nicht jeder Vogel das Wohngebiet blockieren“.
„Die Pläne für die Reform des Baugesetzbuches sind sehr zu begrüßen und wären ein wichtiger Impuls für den Wohnungsbau in Deutschland und insbesondere auch in Berlin. Wir wünschen der Ministerin viel Erfolg und hoffen auf eine schnelle Umsetzung“, sagt Jacopo Mingazzini, Vorstand von The Grounds. „Gerade beim Thema Bebauungsplan zeigt sich ja deutlich, dass der Handlungsbedarf in Berlin besonders dringend ist. Im vergangenen Jahr hatte das Forschungsinstitut empirica eine Analyse vorgelegt, der zufolge die im Jahr 2023 in Berlin festgesetzten Bebauungspläne eine durchschnittliche Bearbeitungszeit von 112 Monaten beziehungsweise 9,3 Jahren aufwiesen – und damit fast das Doppelte des von der Bauministerin genannten Durchschnittswertes.“