Immobiliennews

Bundesbauministerin erleichtert Förderung für klimafreundlichen Neubau

Bundesbauministerin erleichtert Förderung für klimafreundlichen Neubau

Die Immobilien Zeitung berichtet am 21. Juli 2025, das Bundesbauministerium erleichtere den Zugang zu Bundesfördermitteln für klimafreundliche und kostengünstige Neubauten. Zum einen würden die Baukostengrenzen rückwirkend angehoben, zum anderen sollten künftig flexiblere Regelungen für die Wohngrößenberechnung gelten. Die Baukosten dürften ab sofort und rückwirkend etwa 18 Prozent höher sein als bislang. Für die Ermittlung stelle das Ministerium ein Berechnungstool bereit.

Weiter heißt es in dem Bericht, Wohnküchen sollten künftig nicht mehr als Gemeinschaftsräume, sondern als Individualräume gelten. Dies wirke sich auf die zulässige Wohnfläche aus, die sich nach der Zahl der Individualräume richtet. Die Neuregelung könne Projektentwickler und Bauherren ermutigen, das Förderprogramm für kompakte Familienwohnungen zu nutzen, wo häufig Wohnküchen geplant würden. Das KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ solle mindestens bis 2029 laufen und nach den bisherigen Haushaltsentwürfen jährlich 650 Mio. Euro erhalten.

Im Rahmen des im Oktober 2024 gestarteten Programms können über die KfW zinsverbilligte Kredite im Volumen von zunächst 100.000 Euro vergeben werden, sofern die Baukosten bestimmte, regional variierende Grenzen nicht übersteigen. Zudem gibt es Grenzwerte für die Wohnungsgrößen und es sind auf den Lebenszyklus bezogene CO2-Emissionswerte einzuhalten. Bis Jahresende 2024 habe die KfW Zusagen für 676 Wohneinheiten mit einem Gesamtvolumen von 68 Mio. Euro erteilt, womit Gesamtinvestitionen in Höhe von 171,4 Mio. Euro angestoßen worden seien. Bundesbauministerin Verena Hubertz wolle mit den Änderungen auf Kritik aus der Branche reagieren. Laut Hubertz sei nun ein kleiner und pragmatischer Schritt getan, um die Förderbedingungen zu verbessern. Damit schaffe man Planungssicherheit für Bauherren und sorge dafür, dass mehr bezahlbarer Wohnraum entsteht.

„Die Flexibilisierung der Förderkriterien ist ein positives Signal und ein Schritt in die richtige Richtung, ebenso wie auch die Zusicherung, dass das Programm mindestens bis 2029 laufen soll“, sagt Jacopo Mingazzini, Vorstand von The Grounds. „Die negativen Erfahrungen der vorigen Legislaturperiode haben gezeigt, wie fatal sich die Verunsicherung ausgewirkt hat, die durch kurzfristige Änderungen bei den Förderbedingungen, hohe Zugangshürden und eine unzureichende finanzielle Ausstattung der Förderprogramme entstand. Ein stimulierender Effekt für die Neubautätigkeit ist nur mit berechenbaren Rahmenbedingungen und pragmatischen Förderrichtlinien möglich.“