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Schwarz-rote Koalition einigt sich auf Eckpunkte für neues Heizungsgesetz

Schwarz-rote Koalition einigt sich auf Eckpunkte für neues Heizungsgesetz

Die Immobilien Zeitung berichtet am 25. Februar 2026, die Spitzen der Koalition aus SPD und Union hätten sich auf Eckpunkte einer Reform des sogenannten Heizungsgesetzes geeinigt. Die besonders umstrittene 65%-Regel für den zulässigen Energiemix bei neuen Heizungen solle entfallen. Wer künftig eine neue Heizung brauche, könne alternativ zu Wärmepumpe oder Fernwärme auch weiterhin eine einzelne Gas- oder Ölheizung einbauen. Voraussetzung dafür sei aber, dass diese ab 1. Januar 2029 einen „zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe“ nutze. Eigentümer müssten einen Energielieferanten und einen Tarif wählen, wo dies gewährleistet ist.

Damit sei ein wesentlicher früherer Streitpunkt ausgeräumt. Gemäß dem Gesetz der Ampelregierung, basierend auf einem Gesetzentwurf des damaligen Wirtschafts- und Energieminister Robert Habeck (Grüne), sollten Eigentümer ab 1. Juli 2026 bei neu eingebauten Heizungen zu mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien verpflichtet werden. „Das Habeck’sche Heizungsgesetz ist nun Geschichte, der Heizungskeller wird wieder Privatsache“, wird der Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen, Jan-Marco Luczak, dazu zitiert.

Weiter heißt es, der Eigentümerverband Haus & Grund habe die „Abschaffung des Heizungsgesetzes“ begrüßt; entscheidend sei, dass Eigentümerinnen und Eigentümer wieder planen könnten und mit weniger Bürokratie konfrontiert würden. Sehr positiv bewerte der Verband die Pflicht für Energieversorger, „künftig für einen steigenden Grünanteil in Gas und Öl“ sorgen zu müssen. Immobilienverbände wie der Bundesverband GdW und der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) seien erleichtert, „dass die Phase der Verunsicherung nun vorbei ist“. Die ebenfalls in den Eckpunkten enthaltene Versicherung der Koalition, dass die „auskömmliche Finanzierung der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) bis mindestens 2029 sichergestellt“ wird, müsse aber auch noch mit konkreten Zahlen gefüllt werden. Laut Immobilien Zeitung will das Kabinett noch vor Ostern den Gesetzentwurf eines neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes auf Basis des Eckpunktepapiers verabschieden, das dann vor dem 1. Juli 2026 in Kraft treten solle.

„Es ist aus Sicht der Immobilienwirtschaft sehr zu begrüßen, dass hier nun eine praktikable Lösung gefunden wird. Selten hat ein Gesetz so viel Verunsicherung und Flurschäden am Markt verursacht wie das Heizungsgesetz der Ampel und die damalige Kommunikation der Regierung zum Gesetzgebungsprozess“, sagt Jacopo Mingazzini, Vorstand von The Grounds. „Klare Regeln mit weniger Bürokratie sind ebenso dringend notwendig wie verlässliche Rahmenbedingungen und ausreichende Volumina bei der BEG.“