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Sonder-AfA: für Neubau bis zu 11 Prozent – für Bestand nicht vorgesehen

Sonder-AfA: für Neubau bis zu 11 Prozent – für Bestand nicht vorgesehen

Wie zahlreiche Medien in dieser Woche berichten, haben sich Finanzpolitiker der an der Bundesregierung beteiligten Parteien auf eine Beibehaltung der im Jahressteuergesetz 2022 wieder eingeführten Sonder-AfA für Wohngebäude, die den Effizienzhausstandard 40 mit Nachhaltigkeitssiegel QNG erreichen, geeinigt. Diese beträgt vier Jahre lang jeweils fünf Prozent. Zudem soll die Sonder-AfA künftig auch mit der degressiven AfA von jeweils sechs Prozent für sechs Jahre kombiniert werden können, die im neuen Wachstumschancengesetz für Wohnungsneubauten ab Effizienzhausstandard 55 vorgesehen ist. Damit wären anfängliche Abschreibungen von bis zu elf Prozent pro Jahr möglich. Zudem sollen die Laufzeiten der beiden Programme auf jeweils sechs Jahre angeglichen und die im ersten Programm vorgesehene Begrenzung der Herstellungskosten von 4.800 Euro pro Quadratmeter auf nunmehr 5.200 Euro pro Quadratmeter erhöht werden. Für die neue Sonder-AfA soll keine Baukostenobergrenze gelten.

Die steuerlichen Anreize des Wachstumschancengesetzes sollen für Neubauvorhaben genutzt werden können, deren Herstellungsbeginn nach dem 30. September 2023 und vor dem 1. Oktober 2029 liegt. Gemäß den aktuellen Planungen kommen die erhöhten Abschreibungsmöglichkeiten allerdings nur für energieeffiziente Neubauten infrage, während Bauvorhaben an Bestandsgebäuden nicht davon profitieren können.

„Eine zeitweise bis auf elf Prozent erhöhte Sonder-AfA ist angesichts der in den vergangenen Jahren beobachteten massiven Preissteigerungen für Grundstücke, Baumaterialien, Energie und Personalkosten ein positives Signal und könnte den Wohnungsneubau stimulieren“, sagt Jacopo Mingazzini, Vorstand von The Grounds. „Unverständlich bleibt jedoch, warum Maßnahmen im Bestand von dieser Förderung komplett ausgeschlossen werden sollen. Wenn der Wohnungsbestand in Deutschland energieeffizienter werden und weniger CO2-Emissionen erzeugen soll, lässt sich dies nicht allein durch energieeffizienten Neubau erreichen. Gerade im vorhandenen Wohnungsbestand besteht zum einen erheblicher energetischer Sanierungsbedarf, und zum anderen gibt es ein beträchtliches Potenzial für Dachgeschossausbauten und für die Aufstockung von Bestandsgebäuden. Dadurch können ohne weiteren Flächenverbrauch dringend benötigte Wohnungen entstehen. Es bleibt unverständlich, warum diese Möglichkeiten zur Schaffung von neuem Wohnraum nicht von der steuerlichen Förderung profitieren sollen.“