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Bund will Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen verhindern

Bund will Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen verhindern

Die Bundesregierung will die Vergesellschaftung privater Mietwohnungen durch Landesgesetze künftig verhindern. Entsprechende Pläne hatten Union und SPD bereits im Sommer vereinbart, nach dem Wahlsieg der Linken bei der Berliner Abgeordnetenhauswahl am vergangenen Sonntag hat Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) nun eine zügige Umsetzung angekündigt. Für den Berliner Immobilienmarkt könnte dies vor allem mit Blick auf die Investitionssicherheit ein wichtiges Signal sein. Denn die Linke, die mit 25,7 Prozent erstmals stärkste Kraft bei einer Berliner Abgeordnetenhauswahl geworden ist, hatte die Vergesellschaftung großer privater Wohnungsunternehmen zu einem zentralen Thema ihres Wahlkampfs gemacht und will das Vorhaben im Falle einer Regierungsbeteiligung umsetzen. Über die gegensätzlichen Pläne auf Bundes- und Landesebene sowie deren mögliche Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt berichteten in den vergangenen Tagen unter anderem WELT, Tagesschau, rbb24, Tagesspiegel und Immobilien Zeitung.

Im Mittelpunkt der Debatte steht Artikel 15 des Grundgesetzes. Dieser ermöglicht grundsätzlich, Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel durch ein Gesetz gegen Entschädigung in Gemeineigentum oder andere Formen der Gemeinwirtschaft zu überführen. Praktisch angewandt wurde die Vorschrift bislang allerdings noch nie. Die Bundesregierung will nun gesetzlich verhindern, dass Bundesländer auf dieser Grundlage private Mietwohnungsbestände vergesellschaften. Die CDU hatte bereits im Juli erklärt, die Koalition habe festgelegt, dass eine Vergesellschaftung privater Mietwohnungen durch Landesgesetze künftig nicht mehr möglich sein solle und dazu ein Bundesgesetz angekündigt. Nach der Berlin-Wahl bekräftigte Merz dieses Vorhaben.

Damit treffen nach der Berlin-Wahl zwei gegensätzliche politische Vorhaben unmittelbar aufeinander. Linken-Spitzenkandidatin Elif Eralp hatte bereits im Wahlkampf angekündigt, im Falle einer Regierungsbeteiligung auf die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen hinwirken zu wollen. Nach dem Wahlsieg ihrer Partei bekräftigte sie diese Position und erklärte, dass die Linke vom ersten Tag an für die Vergesellschaftung arbeiten werde. Die Partei verweist dabei auch auf den Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ aus dem Jahr 2021. Damals hatten 57,6 Prozent der Abstimmenden dafür votiert, dass der Berliner Senat Maßnahmen zur Überführung der Immobilienbestände großer privater Wohnungsunternehmen in Gemeineigentum einleitet.

Fünf Jahre später zeichnet sich in der Berliner Bevölkerung allerdings ein deutlich anderes Meinungsbild ab. Laut einer Nachwahlbefragung von Infratest dimap lehnen inzwischen 51 Prozent der Berliner die Vergesellschaftung großer privater Wohnungsunternehmen gegen Entschädigung ab, während 37 Prozent dafür sind. Bereits der BerlinTrend Anfang September hatte erstmals seit dem Volksentscheid eine Mehrheit gegen entsprechende Pläne ausgewiesen. Bemerkenswert ist zudem, dass in der Nachwahlbefragung nur unter den Wählern der Linken eine Mehrheit von 72 Prozent für die Vergesellschaftung bestand. Gleichzeitig sprachen sich 57 Prozent der Berliner dafür aus, freie Flächen stärker zu bebauen, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen.

Auch eine Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) vom Juni 2026 hatte bereits vor möglichen wirtschaftlichen Folgen einer Vergesellschaftung privater Wohnungsunternehmen in Berlin gewarnt. Das Gutachten wurde im Auftrag der Berliner Sparkasse, der Berliner Volksbank, der Deutschen Kreditbank und der Investitionsbank Berlin erstellt. Die Autoren sehen das grundlegende Problem des Berliner Wohnungsmarktes darin, dass das Wohnungsangebot langsamer wächst als die Nachfrage. Eine Vergesellschaftung würde daran nichts ändern, weil dadurch kein zusätzlicher Wohnraum geschaffen werde. Auch sozialpolitisch halten die Autoren das Instrument für wenig zielgenau: Mehr als 40 Prozent der Mieter in den potenziell betroffenen Beständen verfügten über ein Haushaltseinkommen oberhalb des Medianeinkommens. Wohnungssuchenden helfe ein Eigentümerwechsel bei bestehenden Wohnungen ebenfalls nicht.

Darüber hinaus verweist das IW auf mögliche Auswirkungen auf Investitionen und den Wirtschaftsstandort. Die Autoren leiten aus internationalen Beispielen das Risiko ab, dass Vergesellschaftungen insbesondere bei Entschädigungen unterhalb des Marktwertes zu höheren Risikoprämien und einem Rückzug von Kapital führen könnten. Für Berlin erwarten sie in einem solchen Szenario nicht nur Auswirkungen auf die Immobilienwirtschaft, sondern möglicherweise auch auf andere Branchen, die grundsätzlich von Artikel 15 des Grundgesetzes erfasst werden könnten. Der BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen warnt ebenfalls vor Investitionsrisiken, die bereits durch die anhaltende Vergesellschaftungsdebatte entstehen könnten. BBU-Vorständin Maren Kern fordert deshalb insbesondere verlässliche Rahmenbedingungen über Legislaturperioden hinweg und eine Fortsetzung der in den vergangenen Jahren eingeleiteten Maßnahmen für mehr und schnelleren Wohnungsbau.

„Für den Berliner Wohnungsmarkt ist es ein wichtiges Signal, wenn auf Bundesebene langfristige Rechtssicherheit für private Investitionen geschaffen wird. Die aktuellen Zahlen zeigen zudem, dass viele Berlinerinnen und Berliner die Vergesellschaftung inzwischen deutlich kritischer sehen als noch beim Volksentscheid 2021. Das eigentliche Problem unseres Wohnungsmarktes bleibt der massive Nachfrageüberhang. Ein Eigentümerwechsel bei bestehenden Wohnungen schafft keine einzige zusätzliche Wohnung. Berlin braucht deshalb vor allem verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionen, schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren und deutlich mehr Neubau. Nur mit zusätzlichem Angebot lässt sich der Wohnungsmarkt nachhaltig entlasten“, sagt Jacopo Mingazzini, Vorstand von The Grounds.